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Definition: MA

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Champagner, die einer Zweitmarke eines Händlers oder einer Marke eines Käufers entsprechen, der von einem Verarbeiter (Händler, Erzeuger oder Genossenschaft) hergestellte Weine vertreibt. In einem solchen Fall gehört die Marke nicht dem Fachmann, der diesen Champagner herstellt.