Zurück Bezeichnet Weine mit einem geringen Restzuckergehalt, der nicht zu Alkohol verarbeitet wurde und ihnen eine mehr oder weniger ausgeprägte Süße verleiht. Die Normen für den Restzuckergehalt eines halbtrockenen Stillweins liegen zwischen 4 und 12 g/l und für Schaumweine zwischen 33 und 50 g/l.